Allgemeine Geschäftsbedingungen der ICOdata GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der ICOdata GmbH (nachfolgend ICOdata genannt) regeln sich  ausschließlich nach den nachstehenden diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluß Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit ICOdata solchen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie gelten für Verkauf und Vermietung von Messgeräten sowie die Durchführung von Messungen

 

2. Leistungen der ICOdata

2.1 Alle Angebote, einschließlich Preis, Menge, Lieferzeit sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ICOdata  eine Auftragsbestätigung an den Kunden versandt hat. Mietverträge kommen durch Unterschrift des Mietvertrages zustande.

2.2 Der Umfang der Leistungen der ICOdata ergibt  sich aus der Auftragsbestätigung in Verbindung  mit diesen AGB und  nachrangig dem ICOdata - Angebot.

2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise netto in Euro, zuzüglich der zum  eitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne sonstige Abzüge.

3.2 Leistungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.

3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ICOdata berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Falls ICOdata in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen

3.4 Haben sich die Vertragsparteien auf eine Änderung oder Ergänzung der Vertragsleistungen ICOdatas geeinigt, ohne die  Vergütung zu fixieren, und führt die Änderung oder Ergänzung zu einer Erhöhung des Aufwandes oder einer Gefährdung der vertraglichen Termine, kann ICOdata eine angemessene Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.

 

4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

4.1 Der Kunde kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

4.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruhen die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.

 

5. Lieferfristen, höhere Gewalt

5.1 Liefertermine und –fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung gem. Ziffer 2.1. Der Kunde wird generell alle  Voraussetzungen schaffen, die für die Leistungserbringung durch ICOdata erforderlich sind. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgerecht, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Darüber hinaus hat der Kunde den entstandenen Schaden zu ersetzen.

5.2 Nach Vertragsschluss eintretende Ereignisse höherer Gewalt, die ICOdata die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; die Lieferfristen werden entsprechend verlängert. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Zulieferung, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände.

5.3 Führt die höhere Gewalt zu einem endgültigen, dauernden, irreparablen Leistungshindernis, dies ist spätestens nach drei Monaten der Fall, sind die Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und im Falle von Dauerschuldverhältnissen zu kündigen. Der Kunde muss hierzu der ICOdata eine angemessen Frist setzen.

 

6. Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht durch Übergabe an den Kuncem oder im Falle des Versands, sobald die Lieferung an den Transporteur übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Transportschäden sind unverzüglich nach

Erhalt der Sendung gegenüber dem Spediteur oder dem Frachtführer schriftlich zu rügen.

 

7. Gewährleistung für Mängel

7.1 ICOdata leistet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr insoweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate. Für Werkleistungen beginnt die Gewährleis tungsfrist nach erfolgter Abnahme zu laufen, im übrigen mit Ablieferung der Ware. Für abgenommene Teilleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist nach Erklärung der jeweiligen Teilabnahme.

7.3 Der Kunde wird ICOdata Fehler gemäß § 377 HGB binnen zehn (10) Tagen ab Übergabe bzw. bei versteckten Mängeln ab Entdeckung des Mangels schriftlich mitteilen. Der Mitteilung ist eine konkrete und detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Der Kunde stellt ICOdata auf Anforderung im zumutbaren Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die ICOdata die Beurteilung und Beseitigung eines Fehlers ermöglichen.

7.4 Zur Fehlerbeseitigung wird der Kunde ICOdata die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren. Insoweit nach Behebung des Fehlers nicht nachgewiesen ist, dass der Fehler unter die Gewährleistung von ICOdata fällt, ist ICOdata berechtigt, dem Kunden seinen Aufwand in Rechnung zu stellen.

7.5 Zur Mangelbeseitigung kann ICOdata nach eigener Wahl neue, umgearbeitete, überholte oder wieder instand gesetzte Produkte oder Teile verwenden.

7.6 Sollte die Nacherfüllung endgültig, nach Fristsetzung durch den Kunden fehlschlagen und macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, steht ihm daneben kein Schadensersatz webem des Mangels zu.

7.7 ICOdata trifft keine Gewährleistung für Fehler, die auf mangelhafter Mitwirkung des Kunden oder auf Fehlern von Produkten Dritter beruhen oder auf deren unzureichende Verfügbarkeit, Funktionalität oder Performance zurückzuführen sind.

7.8 Für Produkte, die von Dritten hergestellt und von ICOdata an den Kunden geliefert worden sind, besteht eine  Gewährleistungspflicht von ICOdata nur in dem vom Dritthersteller ICOData gewährten Umfang. ICOdata wird entsprechende Gewährleistungsvereinbarungen mit den Dritten dem Kunden auf Anfrage offenlegen.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Für Personenschäden sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz haftet ICOdata im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Für Schäden des Kunden haftet ICOdata im übrigen nur, soweit ICOdata, deren gesetzlichen Vertretern oder  Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.3 Darüber hinaus haftet ICOdata auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit bei expliziter Übernahme einer Garantie und bei Verletzung wesentlicher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.

8.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, haftet ICOdata nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

8.5 Die vorstehenden Regelungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von ICOdata , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der ICOdata bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der ICOdata zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v. H. übersteigt, wird ICOdata auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

9.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Kunden (Endkunde) Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Endkunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

9.3 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt der ICOdata seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Endkunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf.

9.4 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der ICOdata die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Endkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

9.5 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist ICOdata berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann ICOdata nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Endkunden verlangen.

9.6 Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für ICOdata. Der Kunde verwahrt die neue Sache für ICOdata mit der  Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware. ICOdata steht Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit der ICOdata seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von ICOdata in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht.

9.7 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde ICOdata unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Gewerbliche Schutzrechte

10.1 Sollte der Kunde aufgrund von Lieferungen der ICOdata wegen Verletzung von Urheberrechten, Geschmacksmustern,  Warenzeichen, Patenten oder Gebrauchsmustern Dritter in Anspruch genommen werden, wird ICOdata den Kunden freistellen, allerdings nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

12. Ergänzende Regeln Miete

12.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrag.

12.2 Der Mietzins ist monatlich im Voraus zu entrichten. 12.3 Der Mieter hat die Ware sachgemäß zu nutzen und zu lagern. Für Beschädigungen haftet der Mieter in vollem Umfang. Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

12.4 ICOdata schließt eine Versicherung gegen Beschädigungen der Mietsache ab. Die Kosten hierfür trägt der Mieter anteilig.

 

13. Ergänzende Regeln Messungen

13.1 Die Messungen durch ICOdata erfolgen nach dem aktuellen Stand der Technik.

13.2.1.1 ICOdata erstellt Messergebnisse und wertet diese aus. ICOdata ist nicht verantwortlich für die Nutzung der Messergebnisse seitens des Kuncem bzw. für Maßnahmen, die der Kunde aufgrund der Messergebnisse ergreift; eine Haftung besteht insofern nicht.

 

14. Ergänzende Regeln Veranstalltungen

14.1. Die nachstehenden Regeln gelten für alle Veranstalltungen der Firma ICOdata GmbH. Die Veranstaltungen werden nur bei einer Teilnehmerzahl von mindestens fünf durchgeführt. Bei Unterschreietung dieser Teilnehmerzahl ist die ICOdata GmbH berechtigt die Schulungen, ohne Schadenersatz an die Teilnehmer, zu stornieren.

14.2. Die Zahlungsbedingung ist Vorkasse, spätestens 3 Tage vor der Maßnahme. Entscheidend ist der Zahlungseingang.

14.3. Für die Stornierung der schriftlich (Fax ist ausreichend) angemeldeten Teilnehmern gelten die nachstehenden Stornofristen:

(a) weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 30% der Seminarkosten,

(b) weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 50% der Seminarkosten,

(c) weniger als 1 Woche vor dem Veranstaltungsbeginn 100% der Seminarkosten.

Die Beträge verstehen sich immer zuzüglich MwSt..

 

15. Geheimhaltung, Urheberrecht

15.1 Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, gelten nicht als vertraulich, falls nicht etwas anderes vereinbart wird. Insbesondere ist ICOdata berechtigt, den Namen des Kunden und Informationen über das Vertragsverhältnis zu Referenzzwecken zu verwenden.

15.2 ICOdata behält sich das Eigentum und die Urheberrechte uneingeschränkt an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung der ICOdata zugänglich gemacht werden.

Zu Angeboten gehörige Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, sind auf Verlangen unverzüglich der ICOdata zurückzusenden.

 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Neu Isenburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Ein Wechsel in der Unternehmensform oder die Übertragung des Unternehmens auf Dritte berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht. ICOdata ist berechtigt, abgeschlossene Kundenverträge auf andere Unternehmen zu übertragen.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, läßt dies die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.

 

ICOdata GmbH

Nachtigallenstraße 36

63263 Neu Isenburg

Telefon: +49 6102 597707

Fax: +49 6102 597709

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